Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Annahme der allgemeinen Verkaufsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Kaufverträge, die zwischen BOIS BREVER und seinen Kunden abgeschlossen werden, sowie für alle Preisangebote von BOIS BREVER, sofern nicht ausdrücklich schriftlich darauf verzichtet wird. Die Kataloge, Broschüren und Werbematerialien von BOIS BREVER sind unverbindlich und das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese jederzeit zu ändern. Die Anwendung der (allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn diese nachträglich mitgeteilt werden.

2. Annahme von Angeboten und Aufträgen

Angebote und Aufträge sind für BOIS BREVER erst dann verbindlich, wenn sie von einer für BOIS BREVER vertretungsberechtigten Person angenommen wurden.

3. Lieferdatum

Das angegebene Lieferdatum gilt nur als Anhaltspunkt und ist nicht verbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart. Etwaige Lieferverzögerungen berechtigen zu keinerlei Schadensersatz, Entschädigung oder Rücktritt vom Vertrag.

4. Zu liefernde Waren

Hinsichtlich der Qualität des zu liefernden Produkts ist BOIS BREVER ausschließlich verpflichtet, die vereinbarte Qualität des Produkts zu liefern. BOIS BREVER übernimmt daher keine Garantie für die Verkäuflichkeit oder die Eignung für bestimmte Anwendungen. Soweit die Qualität des zu liefernden Produktes nicht näher spezifiziert ist, ist BOIS BREVER berechtigt, die Qualität zu liefern, die zum Zeitpunkt der Lieferung im Produktionswerk hergestellt wird. Die Spezifikation der dem Kunden zur Verfügung gestellten Produktmuster gilt nur dann als zu liefernde Spezifikation, wenn dies ausdrücklich so angegeben wurde.

5. Preis

Die Lieferung erfolgt zu dem zwischen BOIS BREVER und dem Kunden vereinbarten Preis.

6. Zahlungen

Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, ohne Ausgleich oder Abzug von Rabatten, Skonti oder Nachlässen. Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung werden von Rechts wegen und ohne vorherige Ankündigung für jeden am Fälligkeitstag nicht bezahlten Betrag Verzugszinsen in Höhe der in den Artikeln 3 und 5 des Gesetzes vom 18.04.2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen vorgesehenen Sätze berechnet. In Anwendung der vorgenannten Artikel sind auf die Schulden aus Handelsgeschäften von Rechts wegen Verzugszinsen zu zahlen, die am Tag nach dem Fälligkeitstag oder dem Ende der im Vertrag festgelegten Zahlungsfrist in Höhe des Leitzinses der Europäischen Zentralbank, zuzüglich der Marge, fällig werden. Der Leitzins wird zu Beginn eines jeden Halbjahres im Mémorial B veröffentlicht. Bei Verkäufen an Privatpersonen sind von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. auf jeden am Fälligkeitstag unbezahlten Betrag fällig. Bei verspäteter Zahlung einer oder mehrerer Rechnungen werden die übrigen Rechnungen, auch wenn die Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist, sofort fällig und darüber hinaus ist BOIS BREVER berechtigt, für die nächste Lieferung Nachnahme zu verlangen, auch wenn dies anders vereinbart wurde.

Zahlungen werden auf die vom Kunden in seinem Zahlungsauftrag bezeichnete(n) Rechnung(en) verrechnet, sofern die Zahlung diese Rechnungen vollständig ausgleicht. Ist im Zahlungsauftrag des Kunden nicht angegeben, auf welche Rechnung sich dieser bezieht, wird die Zahlung auf die älteste offene Rechnung angerechnet.
Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist ist der Verkäufer u.a. berechtigt, Lieferungen sofort einzustellen.

7. Vertragsstrafe

Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag wird von Rechts wegen und ohne Vorankündigung eine Vertragsstrafe von 20 % des Verkaufspreises fällig, mindestens jedoch 50 €.
Eine geleistete Anzahlung muss nicht zurückerstattet werden und fungiert als entsprechende Vertragsstrafe, auch wenn sie mehr als 20% des Verkaufspreises beträgt.

8. Quittierung der Rechnung

Bei Barzahlung des Zustellers gilt die Rechnung durch dessen Unterschrift als bezahlt, und zwar ausschließlich der Betrag, der von ihm vollständig auf das Original und auf die vom Kunden zum Empfang unterschriebene und im Besitz von BOIS BREVER verbleibende Rechnungskopie geschrieben wurde. Die Zahlung per Scheck wird nicht akzeptiert.

9. Lieferung, Abnahme und Entgegennahme der Ware

Alle Lieferungen finden an dem zwischen BOIS BREVER und dem Kunden vereinbarten Ort statt. Der Versand und Transport der Ware erfolgen auf Gefahr und Verantwortung des Käufers bzw. Empfängers. BOIS BREVER ist ab dem Zeitpunkt der Verladung von jeglicher Verantwortung befreit. Holz, das im Besitz des Kunden ist und bei BOIS BREVER gelagert wird, sei es zum Sägen oder zur Verarbeitung, ist nicht versichert und wird auf Risiko und Verantwortung der Eigentümer gelagert. Im Falle eines vereinbarten Kaufs zu einem Sonderpreis bei Abnahme in unseren Lagern sind weitergehende Ansprüche nach Abnahme ausgeschlossen. Die Verladung kommt einer Abnahme der Ware gleich. Die Ware muss innerhalb von 3 Wochen ab dem Zeitpunkt abgenommen werden, an dem der Käufer darüber informiert wird, dass die Ware zu seiner Verfügung steht. Wenn dieser Zeitraum überschritten wird, wird die Rechnung automatisch ausgestellt. BOIS BREVER behält sich das Recht vor, dem Kunden im Falle einer Verweigerung oder Verzögerung der Abnahme der Ware ab dem Tag, an dem die oben genannten Informationen an den Kunden gesendet wurden, eine Lagergebühr von 5 €/m3 zu berechnen.

Teillieferungen sind zulässig, wobei jede Teillieferung eine gesonderte Transaktion darstellt.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Anlieferung die Menge und Qualität der Ware zu prüfen. Jegliche Reklamation (vollständiger oder teilweiser Verlust, Mangel an Menge oder Qualität usw.) muss bei der Entgegennahme der Ware gegenüber dem Lieferpersonal erfolgen und auf dem Dokument vermerkt werden, das der Kunde bei Abnahme unterzeichnet. Das Ausbleiben einer Reklamation oder eines Vorbehaltes seitens des Käufers gilt als Einverständnis mit der Menge und Qualität der erhaltenen Ware. In jedem Fall kann eine Reklamation nicht anerkannt werden, wenn sie nicht innerhalb von 5 Tagen nach der Lieferung oder, im Falle eines versteckten Mangels, innerhalb von 7 Tagen nach dessen Entdeckung per Einschreiben erfolgt ist.

10. Hinderungsursachen – Höhere Gewalt

BOIS BREVER ist nicht zur Lieferung verpflichtet, wenn die Ausführung des Vertrages ganz oder teilweise durch einen Fall von höherer Gewalt oder eine andere Ursache, die sich seiner Kontrolle entzieht, wie z. B. staatliche Maßnahmen, Schwierigkeiten oder Engpässe bei der Versorgung mit Fertigprodukten oder Rohstoffen, verhindert oder verzögert wird, entweder auf seiner Seite oder auf Seiten eines seiner üblichen Lieferanten.

BOIS BREVER ist niemals verpflichtet, Fehlmengen durch andere als die gewohnten Bezugsquellen oder Drittlieferanten auszugleichen.

11. Gewährleistung / Haftung

BOIS BREVER garantiert dem Kunden für versteckte Mängel an der gelieferten Ware, für sechs Monate ab Lieferung. Für diese Garantie sowie im Allgemeinen beschränkt sich die Haftung von BOIS BREVER auf den Ersatz des Produkts oder die Rückerstattung des in Rechnung gestellten Preises, unter Ausschluss jeglicher sonstiger Schadensersatzansprüche. Unter keinen Umständen haftet BOIS BREVER für Folgeschäden, einschließlich kommerzieller Schäden wie Personalkosten, Rufschädigung, Vertrauenseinbußen, entgangener Gewinn oder wirtschaftliche Verluste usw. Gemäß dem vorgenannten Artikel 9 ist Holz, das im Eigentum des Kunden steht und bei BOIS BREVER gelagert wird, sei es zum Sägen oder zur Verarbeitung, nicht versichert und wird auf Risiko und Verantwortung der Eigentümer gelagert.

12. Eigentumsvorbehalt

Die Eigentumsübertragung der gelieferten Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung des Preises ausgesetzt.
Die Risiken gehen zu Lasten des Käufers.
Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Ware zu verlangen, wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

13. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Verkauf unterliegt dem luxemburgischen Recht.

Erfüllungsort für die sich aus den genannten Verkäufen ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von BOIS BREVER.
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und / oder Erfüllung der Verträge sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Diekirch, ansonsten Luxemburg, zuständig.
BOIS BREVER behält sich jedoch das Recht vor, die Angelegenheit vor das Gericht des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsortes des Kunden zu bringen.